Kontraktgrösse |
8.000 kg Schlachtgewicht |
Tickersymbol |
FHOG |
Notierung |
In EUR pro kg |
Erfüllung |
Erfüllung durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag. |
Preisermittlung und minimale Preisveränderung |
Die Preisermittlung erfolgt in Punkten auf drei Dezimalstellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,001 Punkte, dies entspricht einem Wert von EUR 8. |
Laufzeit |
Bis zu 18 Monate: Die zwölf nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate und die zwei darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember. |
Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag |
Letzter Handelstag ist der Börsentag vor dem Schlussabrechnungstag. Schlussabrechnungstag ist der Donnerstag, der auf den dritten Freitag eines jeweiligen Fälligkeitsmonats folgt, im Fälligkeitsmonat Dezember der Donnerstag, der auf den zweiten Freitag im Monat folgt, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der darauf folgende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen Hog Futures am letzten Handelstag ist 16:00 Uhr MEZ. |
Täglicher Abrechnungspreis |
Bei der Festlegung des täglichen Abrechnungspreises wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 16:00 Uhr MEZ (Referenzzeitpunkt) in dem jeweiligen Kontrakt des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, falls in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden.
Für alle weiteren Kontraktlaufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis entsprechend der mittleren Geld-/Brief-Spanne des Kombinationsauftragsbuchs festgelegt. |
Schlussabrechnungspreis |
Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag. Maßgeblich ist der Stand des Eurex Hog Index um 09:30 Uhr MEZ. |
Handelszeiten |
09:45-16:00 Uhr MEZ. |